Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das von der zuständigen Baubehörde ausgestellt wird. Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass eine Wohnung oder eine sonstige Nutzungseinheit innerhalb eines Gebäudes gemäß den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in sich abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die jeweiligen Einheiten durch bauliche Maßnahmen eindeutig voneinander getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang besitzen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum im Grundbuch.
Voraussetzungen für die Ausstellung
Damit eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden kann, müssen bestimmte bau- und wohnungsrechtliche Anforderungen erfüllt sein. Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen:
- Eigenständiger Zugang: Jede Nutzungseinheit benötigt einen separaten, abschließbaren Zugang.
- Bauliche Trennung: Die Wohneinheiten müssen durch Wände und Decken voneinander abgetrennt sein.
- Mindestausstattung: Wohnungen müssen über eigene Sanitäranlagen und eine Kochgelegenheit verfügen.
Zudem ist ein prüffähiger Aufteilungsplan einzureichen, der die räumliche Anordnung und den Zuschnitt der einzelnen Einheiten nachweist.
Bedeutung beim Wohnungskauf und bei der Umwandlung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung spielt insbesondere beim Kauf oder der Umwandlung von Immobilien eine entscheidende Rolle. Sie ist Grundvoraussetzung, um im Grundbuch für jede Wohnung oder Gewerbeeinheit ein eigenes Grundbuchblatt anlegen zu können. Nur so ist der rechtssichere Verkauf oder die Beleihung einzelner Einheiten möglich. Ohne die Bescheinigung kann kein Wohnungs- oder Teileigentum nach dem WEG begründet werden.
Achten Sie darauf, dass alle Pläne und Unterlagen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung korrekt und vollständig sind. Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können zu Verzögerungen bei der Grundbucheintragung führen.
Ablauf der Beantragung
Der Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt in der Regel bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde oder dem Bauamt. Im Zuge des Antrags müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Grundrisse und Aufteilungspläne der Immobilie
- Baupläne und ggf. Baubeschreibungen
- Antragsformular der zuständigen Behörde
Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Behörde die Bescheinigung aus. Je nach Kommune können die Bearbeitungszeiten und entstehenden Kosten variieren.
Relevanz für Eigentümer und Investoren
Für Eigentümer und Investoren ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung von großem wirtschaftlichem Wert. Sie schafft die rechtliche Grundlage, um einzelne Wohnungen oder Gewerbeeinheiten unabhängig voneinander zu verkaufen, zu vermieten oder als Sicherheit für Kredite einzusetzen. Besonders bei der Aufteilung großer Mehrfamilienhäuser in Eigentumswohnungen ist dieses Dokument unerlässlich für eine erfolgreiche Vermarktung am Immobilienmarkt.