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Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz, abgekürzt GEG, ist seit dem 1. November 2020 in Kraft und ersetzt frühere gesetzliche Grundlagen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Mit dem GEG werden erstmals alle energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und Sanierungen in einem einheitlichen Gesetz geregelt. Das Ziel ist, die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien auszubauen.

Wesentliche Inhalte des GEG

  • Neubauten: Strenge Vorgaben für die Gesamtenergieeffizienz, einschließlich Primärenergiebedarf und baulichem Wärmeschutz.
  • Bestandsgebäude: Vorschriften zu Modernisierungen, etwa beim Austausch alter Heizungen oder bei umfangreichen Renovierungen.
  • Erneuerbare Energien: Verpflichtung, bei Neubauten einen bestimmten Anteil der Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien sicherzustellen.
  • Pflichten und Nachweise: Anforderungen an Energieausweise und die Nachweispflicht gegenüber Behörden.

Für wen gilt das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz gilt grundsätzlich für alle Eigentümer und Bauherren von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Es betrifft sowohl die Errichtung als auch die Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden. Darüber hinaus regelt das GEG die Erstellung und Vorlage von Energieausweisen, beispielsweise beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie. Auch Makler und Verwalter sind verpflichtet, die Vorgaben des GEG zu beachten.

Vorteile und Auswirkungen des GEG

  • Kosteneinsparung: Durch bessere Wärmedämmung und den Einsatz effizienter Energiesysteme sinken die Energiekosten für Eigentümer und Nutzer langfristig.
  • Werterhalt und Wertsteigerung: Energetisch optimierte Gebäude sind am Markt gefragter und bieten höhere Wiederverkaufswerte.
  • Beitrag zum Umweltschutz: Die Reduzierung von CO2-Emissionen und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien machen Immobilien nachhaltiger.
  • Transparenz: Energieausweise schaffen Klarheit über den Energiebedarf und -verbrauch einer Immobilie.
Infobox:
Ein wichtiger Punkt beim Gebäudeenergiegesetz ist der Austausch von alten Öl- und Gasheizungen. Eigentümer sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Heizungsanlage noch dem aktuellen Stand entspricht. Denn für viele Altanlagen gibt es Übergangsfristen oder Austauschpflichten, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Eine frühzeitige Modernisierung kann zudem mit Fördermitteln unterstützt werden.

Praktische Hinweise zum Umgang mit dem GEG

  • Vor dem Kauf oder der Sanierung einer Immobilie lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Anforderungen des GEG.
  • Im Falle von Sanierungen empfiehlt es sich, einen Energieberater hinzuzuziehen, um Fördermöglichkeiten und gesetzliche Auflagen optimal zu nutzen.
  • Eigentümer sollten darauf achten, notwendige Nachweise und Energieausweise stets aktuell zu halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.