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Übergabeprotokoll

Ein Übergabeprotokoll ist ein schriftliches Dokument, das den Zustand einer Immobilie bei der Übergabe von einem Mieter an den Vermieter oder umgekehrt festhält. Es werden alle relevanten Aspekte wie vorhandene Mängel, Zählerstände und Inventar detailliert erfasst. Das Protokoll ist sowohl bei Einzug als auch bei Auszug sinnvoll und schützt alle Parteien vor späteren Missverständnissen oder Streitigkeiten über den Zustand der Immobilie.

Wann wird ein Übergabeprotokoll erstellt?

  • Wohnungsübergabe bei Einzug: Hier dient das Protokoll als Bestandsaufnahme zur Dokumentation von Schäden oder Besonderheiten, die bereits beim Einzug vorliegen.
  • Wohnungsübergabe bei Auszug: Beim Auszug werden alle Veränderungen und eventuellen Schäden erneut festgehalten. Dies erleichtert die Abrechnung möglicher Reparaturen und die Rückzahlung der Mietkaution.

Typische Inhalte eines Übergabeprotokolls

  • Adressen von Mieter und Vermieter
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Namen aller Anwesenden bei der Übergabe
  • Detailbeschreibung aller Räume (inklusive Einrichtung, Zustand der Fenster, Böden, Wände usw.)
  • Zählerstände (Strom, Gas, Wasser)
  • Vorhandene Schlüssel und Anzahl
  • Dokumentation festgestellter Mängel oder Schäden (häufig mit Fotos zur Beweissicherung)
  • Unterschriften aller Beteiligten

Vorteile des Übergabeprotokolls für Mieter und Vermieter

  • Beweissicherung: Es dokumentiert objektiv den Zustand der Immobilie.
  • Streitvermeidung: Klare Vereinbarungen verhindern Missverständnisse über Haftungsfragen.
  • Kautionsabrechnung: Die genaue Auflistung von Mängeln dient als Grundlage für die Rückzahlung oder Einbehaltung der Mietkaution.
  • Transparenz: Alle Veränderungen während der Mietzeit können nachvollzogen werden.
Praxistipp:
Für zusätzliche Sicherheit empfiehlt es sich, das Übergabeprotokoll gemeinsam vor Ort Punkt für Punkt durchzugehen und Fotos als Nachweis beizufügen. So lassen sich spätere Streitigkeiten wirksam vermeiden.

Rechtliche Bedeutung des Übergabeprotokolls

Ein Übergabeprotokoll ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber von Gerichten in Streitfällen als Beweismittel anerkannt. Es ist daher ratsam, ein solches Dokument immer anzufertigen und von allen Beteiligten unterzeichnen zu lassen. Ein lückenhaftes oder fehlendes Protokoll kann im Ernstfall zu Nachteilen führen, da Behauptungen über Schäden oder Mängel dann schwer zu beweisen sind.