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Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine spezielle Steuerart in Deutschland, die auf Einnahmen aus Kapitalvermögen erhoben wird. Dazu zählen insbesondere Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Diese Steuer wird direkt an der Quelle, also von Banken oder anderen Finanzdienstleistern, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für Privatpersonen ist damit die steuerliche Verpflichtung bezüglich ihrer Kapitalerträge in den meisten Fällen erfüllt.

Wie funktioniert die Kapitalertragsteuer?

Sobald Kapitalerträge anfallen, wie beispielsweise Zinserträge auf einem Sparkonto oder Dividendenausschüttungen von Aktien, behält das kreditgebende Institut automatisch die Kapitalertragsteuer ein. Der Steuersatz beträgt hierfür pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuererhebung erfolgt unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz, was insbesondere für Anleger mit höheren Einkommen vorteilhaft sein kann, jedoch auch zu einer höheren Belastung für Anleger mit geringeren Einkommen führen könnte.

Freibeträge und Freistellungsauftrag

Um zu verhindern, dass geringe Kapitalerträge sofort mit der Kapitalertragsteuer belegt werden, gibt es einen sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Dieser beträgt aktuell 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und das Doppelte für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Wer Zins- oder Dividendeneinnahmen erzielt, kann bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag stellen, damit Erträge bis zur jeweiligen Freibetragsgrenze nicht automatisch versteuert werden.

Veranlagung über die Steuererklärung

Obwohl die Kapitalertragsteuer grundsätzlich mit der Ausschüttung als abgegolten gilt („Abgeltungssteuer“), gibt es Ausnahmen, bei denen eine Angabe in der Steuererklärung dennoch sinnvoll oder sogar notwendig ist. Das trifft beispielsweise zu, wenn keine oder zu geringe Freistellungsaufträge erteilt wurden, die persönlichen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen oder spezielle Verluste mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Dadurch kann es in manchen Fällen zu einer Erstattung der bereits gezahlten Kapitalertragsteuer kommen.

Praxistipp:
Behalten Sie stets Ihre Übersicht über Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken. Werden mehrere Konten oder Depots geführt, sollten Sie darauf achten, den Sparer-Pauschbetrag insgesamt nicht zu überschreiten. So können Sie gezielt Steuern sparen und verhindern, dass Kapitalertragsteuer zu Unrecht einbehalten wird.

Bedeutung der Kapitalertragsteuer für Anleger

Die Kapitalertragsteuer sorgt für eine weitgehend automatische und einfache Besteuerung von Kapitalerträgen. Für Privatanleger bedeutet dies ein höheres Maß an Planungssicherheit und Transparenz, da die Steuerbelastung frühzeitig klar ist und keine umfangreiche Eigenverantwortung im Rahmen der Steuererklärung besteht, sofern alle Freistellungsaufträge berücksichtigt wurden. Wer größere Investitionen in Wertpapiere tätigen möchte, kann mit Blick auf Steuern besser kalkulieren und frühzeitig Maßnahmen zur Steueroptimierung treffen.

Besonderheiten bei Immobilienfonds und anderen Kapitalanlagen

Auch bei Kapitalerträgen aus Immobilienfonds oder bestimmten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften wird die Kapitalertragsteuer fällig. Hier gelten jedoch teilweise gesonderte Regelungen in Bezug auf Aufteilung der Einkünfte oder Behandlung von Erträgen, die im Ausland generiert wurden. Für Anleger empfiehlt es sich, die steuerlichen Aspekte einer Kapitalanlage stets zu prüfen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Investments, um nachträgliche Überraschungen bei der Steuerlast zu vermeiden.