Überschuldeter Nachlass bezeichnet eine Erbschaft, bei der die Verbindlichkeiten des Verstorbenen die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen. Das heißt: Schulden wie Kredite, Steuerschulden oder offene Rechnungen sind höher als Bargeld, Immobilienwerte und sonstige Aktiva. Dieser Zustand hat konkrete rechtliche Folgen für Erben und Gläubiger.
Ursachen und wie man einen überschuldeten Nachlass erkennt
Ein Nachlass wird überschuldet, wenn regelmäßige Verbindlichkeiten anhäufen oder Vermögenswerte unerwartet an Wert verlieren. Typische Ursachen sind:
- Unbezahlte Kredite (z. B. Ratenkredite, Hypotheken)
- Steuerrückstände oder Sozialabgaben
- laufende Betriebsschulden bei Unternehmensnachfolgen
- hohe Pflege- oder Behandlungskosten in den letzten Lebensjahren
Erkennen lässt sich ein überschuldeter Nachlass durch Inventaraufnahme: Liste aller Forderungen und Vermögenswerte erstellen, Kontostände prüfen, Grundbucheinträge und mögliche Forderungsbriefe berücksichtigen.
Rechtliche Folgen und Optionen für Erben
- Annahme: Erbe übernimmt Vermögen und Schulden vollumfänglich.
- Annahme unter Vorbehalt der Inventaraufnahme: schützt vor persönlicher Haftung für spätere Forderungen.
- Ausschlagung: Erbe tritt vollständig zurück und haftet nicht für Nachlassverbindlichkeiten.
Die Ausschlagungsfrist im deutschen Recht beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und des Grundes; bei Auslandsaufenthalt oder bei Minderjährigen gelten abweichende Fristen.
Ablauf: Annahme, Ausschlagung und Nachlassinsolvenz
- Erfassen aller bekannten Forderungen und Vermögenswerte
- Prüfung, ob eine Erbausschlagung sinnvoll ist
- Bei umfangreicher Überschuldung: Antrag auf Nachlassinsolvenz stellt die geordnete Befriedigung der Gläubiger sicher
Die Nachlassinsolvenz ist ein besonderes Verfahren: Der Nachlassverwalter übernimmt das Vermögen, klärt Forderungen und verteilt die Masse. Erben sind in diesem Verfahren nur betroffen, wenn sie die Erbschaft angenommen haben.
Wichtige Hinweise
Bevor Entscheidungen getroffen werden, sollten Erben Beratung einholen. Steuerberater, Rechtsanwalt für Erbrecht oder ein Schuldnerberater können Risiken bewerten und Fristen erklären.
Weitere nützliche Maßnahmen:
- Kontosperrung und Kontaktaufnahme mit Banken zur Klärung offener Posten
- Erstellung eines detaillierten Nachlassverzeichnisses
- Frühzeitige Kommunikation mit Gläubigern zur möglichen Ratenvereinbarung oder Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren