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Abstandfläche

Abstandfläche bezeichnet die vorgeschriebene freie Fläche zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze oder einem benachbarten Bauwerk. Sie dient dem Brandschutz, der Belichtung, Belüftung und dem Schutz der privaten Nutzung auf Nachbargrundstücken. Die konkrete Ausgestaltung der Abstandfläche ist in den jeweiligen Landesbauordnungen und gegebenenfalls im Bebauungsplan geregelt.

Rechtliche Grundlagen der Abstandfläche

Die Regelungen zur Abstandfläche finden sich in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer sowie in örtlichen Bebauungsplänen. Grundlagen sind typischerweise Vorgaben zur Mindesttiefe der Abstandfläche in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe, spezielle Bestimmungen für bestimmte Gebäudetypen und Ausnahmen durch örtliche Bauvorschriften.

  • Abstandsflächen sind gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil der Baugenehmigung.
  • Bebauungspläne können strengere Vorgaben als die LBO enthalten.
  • Nachbarvereinbarungen können unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bringen.

Berechnung und Messung der Abstandfläche

Die Berechnung der Abstandfläche erfolgt meist aus der Höhe des Gebäudes: In vielen Landesbauordnungen gilt die Faustregel, dass die Abstandsfläche mindestens die Hälfte der zulässigen Gebäudehöhe beträgt, mindestens jedoch ein festgelegter Mindestwert (z. B. 3 Meter). Messpunkt und -methode sind definiert, etwa von der Außenwand bis zur Grundstücksgrenze oder zur Traufkante.

  • Maßgeblich ist die genehmigungsfähige Gebäudehöhe.
  • Dachüberstände, Erker oder Balkon können die Messung beeinflussen.
  • Sonderfälle: Staffelgeschosse oder Untergeschosse werden oft gesondert behandelt.

Bedeutung für Eigentümer und Bauherren

  • Frühzeitige Prüfung der zulässigen Bebauung beim Kauf eines Grundstücks.
  • Einbindung von Architekten oder Bauantragsberatern zur rechtskonformen Planung.
  • Klärung von Nachbarfragen und möglichen Abweichungen vor Baubeginn.

Typische Beispiele, Ausnahmen und Sonderregelungen

Abstandsflächen variieren nach Nutzung und Lage: Reihenhäuser, Einfamilienhäuser oder landwirtschaftliche Gebäude unterliegen oft unterschiedlichen Regeln. Ausnahmen sind möglich bei Brandwänden, öffentlichen Straßen, oder wenn besondere städtebauliche Anordnungen bestehen. Auch städtebauliche Verträge oder Baugenehmigungen mit Auflagen können spezielle Abstandsregelungen vorsehen.

Infobox:
Vor dem Grundstückskauf oder der Planung unbedingt die lokale Landesbauordnung und den Bebauungsplan prüfen. Kleine Gestaltungen (z. B. Erker, Balkonvorsprünge) können die wirksame Abstandfläche verkleinern. Holen Sie frühzeitig eine Berechnung der Abstandfläche durch einen Architekten oder die Bauaufsicht ein, um teure Planänderungen zu vermeiden.