Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2026
1) Vertragspartner / Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Maklerverträge zwischen
4punkt0 Immobilien – Marion & Richard Jarrett GbR, Kaplan-Keller-Str. 7, 86650 Wemding (OT Amerbach),
Telefon: 09092 9678450, E-Mail: hallo@4punkt0.com, Web: www.4punkt0.com
(nachfolgend „Makler“)
und dem Interessenten/Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
2) Maklertätigkeit / Doppeltätigkeit
Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen für den Abschluss eines Hauptvertrags (z. B. notarieller Kaufvertrag). Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn der Hauptvertrag infolge der Maklertätigkeit zustande kommt (§ 652 BGB).
Der Makler kann auch für die andere Partei des Hauptvertrags tätig werden (Doppeltätigkeit), soweit gesetzlich zulässig.
Der Makler darf zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Tätigkeit Dritte (z. B. Fotografen, Vermesser, Dienstleister) beauftragen.
3) Zustandekommen des Maklervertrags / Textform bei Wohnung/Einfamilienhaus
Bei Kaufverträgen über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, wenn der Kunde Verbraucher ist, bedarf der Maklervertrag der Textform (z. B. E-Mail, PDF, Messenger) (§ 656a BGB). Ohne Textform besteht in diesen Fällen kein durchsetzbarer Provisionsanspruch.
Bei anderen Objekten (z. B. Mehrfamilienhaus, Gewerbe, Baugrundstück) kann der Maklervertrag – sofern gesetzlich zulässig – auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen, wenn der Kunde in Kenntnis einer klar ausgewiesenen Provisionsforderung Leistungen in Anspruch nimmt.
Sofern im Angebot/Inserat keine Käuferprovision ausgewiesen ist und keine Provisionsvereinbarung getroffen wird, kommt mit dem Interessenten kein Maklervertrag zustande.
4) Provision / Höhe / Entstehung / Fälligkeit
Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot/Inserat oder der individuellen Provisionsvereinbarung.
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gilt:
a) Wohnung/Einfamilienhaus:
Die Provision wird – bei Doppeltätigkeit und Verbraucher-Käufer – im gesetzlich zulässigen Rahmen zwischen Verkäufer und Käufer in gleicher Höhe vereinbart (Halbteilungsgrundsatz; §§ 656c, 656d BGB).
b) Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücke:
Provision nach Vereinbarung/Angebot.
Die Provision entsteht mit Abschluss des Hauptvertrags (z. B. notarieller Kaufvertrag) und ist dann fällig. Maßgeblich ist der wirtschaftliche Gesamtkaufpreis (einschließlich mitverkaufter Rechte/Bestandteile, soweit sie wirtschaftlich zum Erwerb gehören).
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt (z. B. Erwerb durch wirtschaftlich verbundenen Dritten, Rechtsnachfolge), soweit die Maklertätigkeit hierfür ursächlich war.
5) Objektangaben / Unterlagen
Alle Objektangaben beruhen auf Informationen des Verkäufers/Vermieters oder sonstiger Dritter. Eine Haftung des Maklers für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ist ausgeschlossen, soweit der Makler die Unrichtigkeit nicht kennt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kennt. Der Kunde hat Angaben und Unterlagen selbst zu prüfen. Ein eigenes Aufmaß oder eine bautechnische Prüfung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6) Vorkenntnis
Ist dem Kunden die angebotene Vertragsgelegenheit bereits bekannt (Vorkenntnis), hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt der Informationen, in Textform nachzuweisen. Andernfalls gilt die Vertragsgelegenheit als durch den Makler nachgewiesen.
7) Weitergabe von Informationen / Vertraulichkeit
Objektunterlagen, Exposés, Adressen und sonstige Informationen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden.
Verstößt der Kunde schuldhaft gegen dieses Weitergabeverbot und kommt infolge der Weitergabe ein Hauptvertrag mit dem Dritten oder einer weiteren Person zustande, schuldet der Kunde Schadensersatz. Dieser wird pauschal in Höhe der entgangenen Provision gemäß der im Angebot/Vertrag ausgewiesenen Provisionshöhe angesetzt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Dem Makler bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
8) Auskunftspflicht über den Hauptvertrag
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich Auskunft zu erteilen, ob, wann und zu welchen wesentlichen Konditionen (Kaufpreis/Vertragspartner/Objekt) ein Hauptvertrag zustande gekommen ist, und auf Verlangen geeignete Nachweise zu erbringen (z. B. Notarterminbestätigung oder Vertragsauszug).
9) Haftung
Der Makler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung – unabhängig vom Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
10) Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11) Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit zulässig – der Sitz des Maklers.
Es gilt deutsches Recht.