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Abschreibung (AfA)

Abschreibung (AfA) ist ein zentrales Konzept im Steuer- und Rechnungswesen, das insbesondere im Immobilienbereich eine wichtige Rolle spielt. Die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Sie bezeichnet die systematische Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer. Dadurch können Eigentümer beispielsweise die Investitionskosten einer Immobilie steuerlich geltend machen und ihre jährliche Steuerlast reduzieren.

Funktionsweise der Abschreibung (AfA)

Bei der Abschreibung wird davon ausgegangen, dass Immobilien und andere abnutzbare Wirtschaftsgüter im Laufe der Zeit an Wert verlieren. Diesen Werteverzehr können Eigentümer Jahr für Jahr anteilig steuermindernd ansetzen. Dabei wird die Nutzungsdauer gemäß gesetzlicher Vorgaben festgelegt, etwa 50 Jahre für Wohngebäude. Die lineare Abschreibung ist am weitesten verbreitet. Hier werden die abschreibungsfähigen Kosten zu gleichen Teilen auf die Jahre der Nutzungsdauer verteilt.

  • Berechnungsgrundlage: Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes (ohne Grundstückswert).
  • Jahresabschreibung: Kaufpreis / festgelegte Nutzungsdauer.
  • Nur Gebäude sind abnutzbar und damit abschreibungsfähig, Grundstücke nicht.

Unterschiedliche Abschreibungsarten

Neben der linearen Abschreibung gibt es auch andere Methoden, die in bestimmten Fällen angewandt werden dürfen:

  • Degressive Abschreibung: Der Abschreibungsbetrag ist zu Beginn höher und nimmt im Verlauf der Nutzungsdauer ab. Diese Methode ist jedoch für Immobilien kaum noch zulässig und war früher vor allem bei beweglichen Wirtschaftsgütern relevant.
  • Sonderabschreibungen: Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise im Rahmen von Förderprogrammen für energetische Sanierungen, können zusätzliche Abschreibungen im ersten Jahr geltend gemacht werden.

Abschreibung bei Immobilien: Wer profitiert?

Die Möglichkeit zur Abschreibung von Immobilien betrifft vor allem Vermieter und gewerblich genutzte Immobilien. Wer eine Immobilie selbst bewohnt, kann keine AfA geltend machen. Für Investoren, Unternehmen und Vermieter ist die Abschreibung ein wichtiges Steuereinsparinstrument.

  • Vermieter mindern mit der AfA ihre Mieteinnahmen in der Steuererklärung.
  • Unternehmen schreiben Betriebsimmobilien ab und senken so ihren Gewinn.
  • Auch bei Sanierungsmaßnahmen können erhöhte Abschreibungen möglich sein.

Praktische Bedeutung und Nutzen der AfA

Korrekt angewendet, bietet die Abschreibung einen erheblichen finanziellen Vorteil. Sie verteilt die finanzielle Belastung des Immobilienkaufs auf mehrere Jahre und gleicht steuerlich den Wertverlust aus. Für Investoren bedeutet das:

  • Planungssicherheit für künftige Steuerzahlungen
  • Wettbewerbsvorteil im Immobilienmarkt durch optimierte Steuerbelastung
  • Förderung von Investitionen in Wohn- und Gewerbeimmobilien
Infobox:
Ein häufiger Fehler bei der AfA-Berechnung ist die Einbeziehung des Grundstückswerts. Es dürfen ausschließlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, nicht aber des Grundstücks, abgeschrieben werden. Lassen Sie den Grundstücksanteil idealerweise von einem Sachverständigen oder auf Basis des Kaufvertrags bestimmen.