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Außenprovision

Außenprovision bezeichnet die Maklergebühr, die beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie von der Käufer- oder Mieterseite an den Immobilienmakler gezahlt wird. Diese Provision wird außerhalb des Hauptvertrags abgeschlossen und ist insbesondere beim Immobilienkauf in Deutschland weit verbreitet. Der Begriff grenzt sich von der sogenannten Innenprovision ab, bei der der Auftraggeber (oft der Verkäufer oder Vermieter) die Maklergebühr übernimmt.

Grundlagen und rechtlicher Rahmen der Außenprovision

Die Außenprovision ist im deutschen Immobilienmarkt ein wichtiger Bestandteil der Transaktionskosten. Sie wird auf Grundlage eines Maklervertrags zwischen dem Makler und dem potenziellen Käufer oder Mieter vereinbart. Laut Gesetz ist eine Provision nur dann fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Die Höhe der Außenprovision ist frei verhandelbar, variiert jedoch je nach Bundesland und Objektart häufig zwischen 3,0 % und 3,57 % des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer.

Unterschied Innenprovision und Außenprovision

Während die Außenprovision vom Käufer oder Mieter zu zahlen ist, wird die Innenprovision vom Verkäufer oder Vermieter gezahlt. Im Einzelfall ist auch eine Mischform, die sogenannte „Doppelprovision“, möglich. Dies bedeutet, dass sowohl der Immobilienverkäufer als auch der Käufer eine anteilige Provision an den Makler zahlen. Es ist entscheidend, den Provisionsausweis im Exposé oder in den Vertragsunterlagen genau zu prüfen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Relevanz der Außenprovision für Kaufinteressenten und Mieter

Kaufinteressenten oder Mietbewerber sollten die Außenprovision in ihre Gesamtkalkulation einbeziehen. Sie stellt einen nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor beim Immobilienkauf dar. Eine transparente Information über die zu zahlende Provision ist daher von großer Bedeutung, damit Kaufentscheidungen auf einer soliden finanziellen Grundlage getroffen werden können. Seriöse Makler informieren proaktiv, ob und in welcher Höhe eine Außenprovision anfällt.

Wichtige Besonderheiten bei der Außenprovision

Seit Dezember 2020 gilt beim Kauf von Wohnimmobilien das sogenannte “Bestellerprinzip” für Maklergebühren: Wenn ein Makler vom Verkäufer beauftragt wurde, darf dem Käufer nur dann eine Provision in Rechnung gestellt werden, wenn auch der Verkäufer einen provisionspflichtigen Vertrag abgeschlossen und mindestens die Hälfte der Maklerkosten übernimmt. Diese Regelung stärkt den Verbraucherschutz im Immobilienmarkt und sorgt für eine fairere Verteilung der Kosten.

Infobox:
Achten Sie bei der Immobiliensuche genau auf die Angaben zur Provision im Exposé. Häufig sind Außenprovisionen bereits im Angebotspreis enthalten oder werden deutlich ausgewiesen. So lassen sich spätere Überraschungen vermeiden und Sie können die Gesamtkosten bereits im Vorfeld besser kalkulieren.

Anwendungsbereiche und Abgrenzung

Die Außenprovision kommt überwiegend beim Kauf von Wohnimmobilien zum Einsatz, kann jedoch auch bei Mietobjekten anfallen. In der Vermietung gilt jedoch seit Juni 2015 für Wohnungen das „Bestellerprinzip“: Nur derjenige, der den Makler beauftragt, muss grundsätzlich auch die Provision zahlen. Im gewerblichen Bereich sind hingegen andere Regelungen möglich, sodass hier eine Außenprovision auch weiterhin üblich ist.

  • Beim Immobilienkauf: Außenprovision meist mit dem Käufer vereinbart
  • Bei Mietwohnungen: Anwendung des „Bestellerprinzips“ seit 2015
  • Im Gewerbebereich: Individuelle Provisionsvereinbarungen, oft ebenfalls Außenprovision möglich