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Lastenfrei

Lastenfrei bedeutet, dass ein Grundstück oder eine Immobilie frei von eingetragenen Belastungen oder Rechten Dritter ist, die die Eigentumsverfügungsgewalt einschränken oder als Sicherheiten dienen (z. B. Grundschuld, Hypothek, Nießbrauch oder Dienstbarkeiten). Im Grundbuch findet sich bei lastenfreien Objekten keine Eintragung, die den freien Verkauf, die Belastung oder die Nutzung des Eigentümers ohne Zustimmung Dritter verhindert.

Welche Belastungen fallen unter Lasten?

Bei der Beurteilung von Lastenfreiheit sind besonders folgende Einträge relevant:

  • Grundschuld und Hypothek (Finanzierungsrechte von Banken)
  • Dienstbarkeiten und Wegerechte (Nutzungsrechte Dritter)
  • Nießbrauch und Wohnrechte
  • Vorkaufsrechte und Verfügungsbeschränkungen
  • Baulasten (öffentliche Verpflichtungen, geführt im Baulastenverzeichnis)

Wichtig: Baulasten sind nicht im Grundbuch, sondern in einem separaten Verzeichnis eingetragen und werden oft übersehen.

Wie prüft man, ob eine Immobilie wirklich lastenfrei ist?

Die verlässlichste Quelle ist der aktuelle Grundbuchauszug. Achten Sie auf Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) sowie Abteilung III (Eigentümervermerke). Ein lastenfreier Eintrag heißt: keine relevanten Eintragungen in diesen Abteilungen.

Weitere Prüfungen:

  • Nachfrage beim Grundbuchamt und Einsicht in das Baulastenverzeichnis
  • Erläuterung und Löschungsnachweis vorhandener Grundschulden durch die finanzierende Bank
  • Notarielle Beratung und Abfrage beim Grundbuchamt vor Kaufabschluss

Wie wird eine Immobilie lastenfrei gemacht?

Die häufigste Variante ist die Ablösung bestehender Kredite. Ablauf in Kurzform:

  • Tilgung oder Ablösung der Grundschuld durch den Verkäufer oder durch Kaufpreisverrechnung
  • Einholung einer Löschungsbewilligung der Bank
  • Einreichung der Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt durch den Notar
  • Eintragung der Löschung im Grundbuch (nach Bearbeitung durch das Grundbuchamt ist die Immobilie offiziell lastenfrei)

Alternativ können bestehende Rechte gegen Zahlung abgefunden oder durch Grundstücksteilung verändert werden. Rechtlich saubere Regelungen im Kaufvertrag (z. B. Kaufpreisfreigabe nach Eintragung der Löschung) verhindern Risiken.

Bedeutung und Vorteile für Käufer und Verkäufer

Für Käufer bedeutet Lastenfreiheit:

  • Einfachere Finanzierung: Banken gewähren oft bessere Konditionen
  • Rechtliche Klarheit: Keine Überraschungen durch später entdeckte Rechte
  • Höhere Marktgängigkeit und Werthaltigkeit der Immobilie

Für Verkäufer bringt Lastenfreiheit:

  • Schnellere Verkaufsabwicklung und größere Käuferzahl
  • Transparenz bei Notar und Grundbuch
  • Vermeidung nachvertraglicher Streitigkeiten
Infobox — Praxistipp:

Bestehen Sie vor Vertragsabschluss auf einem aktuellen, nicht älter als 3 Monate datierten Grundbuchauszug und auf einer schriftlichen Löschungsbewilligung der Bank für bestehende Grundschulden. Prüfen Sie zusätzlich das Baulastenverzeichnis der zuständigen Behörde. Vereinbaren Sie im Kaufvertrag eine Klausel, die die Lastenfreiheit bis zur Eigentumsumschreibung sicherstellt (z. B. Kaufpreisfreigabe nach Eintragung der Löschung).