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Makleralleinauftrag

Ein Makleralleinauftrag ist ein Vertrag, bei dem ein Immobilienmakler das ausschließliche Recht erhält, eine Immobilie innerhalb eines vereinbarten Zeitraums zu vermitteln. Nur der beauftragte Makler darf aktiv werben und Interessenten ansprechen, die genaue Reichweite und die Folgen für Eigengeschäfte richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.

Arten und vertragliche Gestaltung

Es gibt unterschiedliche Ausgestaltungen des Makleralleinauftrages. Üblich sind zeitlich befristete Vereinbarungen mit klaren Regelungen zu Laufzeit, Provisionshöhe und Marketingmaßnahmen. Manche Verträge unterscheiden zwischen einfachem Alleinauftrag (Makler ist allein beauftragt) und einer qualifizierten Variante, in der zusätzlich geregelt ist, ob der Auftraggeber bei Eigengeschäften Provision zahlen muss.

Rechte und Pflichten von Makler und Auftraggeber

Der Makler übernimmt in der Regel die gesamte Vermarktung: Exposé-Erstellung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung der Interessenten und Verhandlungen. Der Auftraggeber muss wahrheitsgemäße Angaben zur Immobilie machen und dem Makler die vereinbarte Provision zahlen, sofern die Bedingung für den Provisionsanspruch erfüllt ist.

  • Typische Pflichten des Maklers: Marketing, Interessentenprüfung, Informationspflichten.
  • Typische Pflichten des Auftraggebers: Zugangsgewährung zur Immobilie, wahrheitsgemäße Angaben, Zahlung bei erfolgreicher Vermittlung.

Vor- und Nachteile für Eigentümer

Ein Makleralleinauftrag bietet klare Verantwortlichkeiten und oftmals intensivere Vermarktung, da der Makler auf den Erfolg angewiesen ist. Gleichzeitig schränkt er die Flexibilität des Eigentümers ein und kann bei ungünstigen Vertragsbedingungen zu Provisionsansprüchen auch bei Eigengeschäften führen.

  • Vorteile: gebündelte Vermarktung, bessere Marktpräsenz, klare Kommunikation.
  • Nachteile: mögliche Bindung an einen Makler, Kündigungsfristen, Risiken bei unklaren Regelungen zu Eigengeschäften.

Praktische Hinweise bei Abschluss

  • Laufzeit klar festlegen (üblich sind 3–6 Monate, kann aber variieren).
  • Provisionshöhe und Fälligkeit schriftlich regeln.
  • Regelung zu Eigengeschäften und Mehrfachbeauftragung prüfen.
  • Kündigungsfristen und Nachweispflichten dokumentieren.
Infobox:
Formulierungen zu Eigengeschäften und Nachweisfristen sind entscheidend. Nur bei klarer vertraglicher Vereinbarung steht dem Makler ggf. die Provision zu, wenn der Verkäufer selbst einen Käufer stellt. Lassen Sie den Makleralleinauftrag vor Unterschrift prüfen und dokumentieren Sie wichtige Fristen schriftlich.