Definition: Die Maklererlaubnis ist die behördliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO), die natürliche und juristische Personen benötigen, wenn sie dauerhaft gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Wohnungsvermittler oder für ähnliche Vermittlungstätigkeiten tätig werden. Sie dient dem Schutz Dritter durch Prüfung der Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnisse des Antragsstellers.
Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich der Maklererlaubnis
Die gesetzliche Grundlage für die Maklererlaubnis bildet § 34c GewO. Sie gilt insbesondere für:
- Immobilienvermittlung (Kauf, Verkauf, Miete von Wohn- und Gewerbeimmobilien),
- Vermittlung von Mietverträgen und Objektvermietung,
- sonstige gewerbliche Vermittlungstätigkeiten mit Immobilienbezug.
Private, einmalige Vermittlungen ohne Gewinnerzielungsabsicht fallen in der Regel nicht unter die Erlaubnispflicht.
Voraussetzungen für die Erteilung
Für die Erteilung der Maklererlaubnis prüft die zuständige Behörde in der Regel folgende Punkte:
- Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister),
- geordnete Vermögensverhältnisse (keine laufenden Insolvenzverfahren),
- bei juristischen Personen: Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen.
Eine spezielle bundeseinheitliche Sachkundeprüfung ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch können Nachweise über Branchenkenntnisse oder Referenzen die Entscheidung erleichtern. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist rechtlich nicht zwingend, wird aber aus Kundensicht dringend empfohlen.
Antrag, Kosten und Dauer
Die Maklererlaubnis wird bei der zuständigen Gewerbebehörde (Gewerbeamt) beantragt. Übliche Vorgehensweise:
- Einreichung von Formularen und Nachweisen (Perso, Führungszeugnis, Auskunft aus dem GZR),
- Bearbeitungszeiten: mehrere Wochen bis Monate, je nach Behörde und Vollständigkeit der Unterlagen,
- Gebühren: variieren regional, meist moderate Verwaltungsgebühren.
Tipp: Vor Antragstellung prüfen, welche Unterlagen die lokale Behörde verlangt, um Verzögerungen zu vermeiden.
Rechte, Pflichten und Folgen bei Verstößen
Mit Erteilung der Maklererlaubnis erhält der Inhaber das Recht, gewerblich zu vermitteln. Daraus folgen Pflichten wie die ordnungsgemäße Führung von Geschäftsunterlagen und die Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben gegenüber Kunden.
Wer ohne Maklererlaubnis gewerblich tätig ist, riskiert Bußgelder, Untersagungsverfügungen und zivilrechtliche Probleme (z. B. Anfechtung oder Nichtigerklärung von Provisionsansprüchen). Für Kunden bedeutet die Maklererlaubnis eine höhere Rechtssicherheit bei Vertragsabschlüssen.
Bitten Sie vor Vertragsabschluss um Einsicht in die behördliche Erlaubnis oder eine Kopie des Gewerbescheins. Ergänzend sollten Kunden eine Berufshaftpflichtversicherung und Referenzen anfragen, um die Seriosität des Maklers zu prüfen.