Geschäftszeiten: Mo.-Fr.: 9:00 – 18:00 Uhr / Sa. & So.: 10:00 – 16:00 Uhr

Qualifizierter Alleinauftrag

Qualifizierter Alleinauftrag bezeichnet eine spezielle Form des Maklervertrags, bei dem der Eigentümer einer Immobilie einem einzelnen Makler das ausschließliche Recht einräumt, das Objekt innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Verkauf oder zur Vermietung anzubieten. Anders als beim einfachen Alleinauftrag verpflichtet sich der Kunde beim qualifizierten Alleinauftrag, sämtliche Interessenten und Anfragen direkt an den Makler zu verweisen und nicht selbst tätig zu werden.

Rechte und Pflichten im Rahmen des qualifizierten Alleinauftrags

Mit Unterzeichnung eines qualifizierten Alleinauftrags übernimmt der Makler eine aktive Vermittlungspflicht. Er muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um einen Käufer oder Mieter für die Immobilie zu finden. Der Eigentümer ist im Gegenzug verpflichtet, Interessentenanfragen und Verkaufsaktivitäten ausschließlich über den Makler abzuwickeln und keine anderweitigen Verträge abzuschließen.

Vorteile und Mehrwerte für Eigentümer

  • Klare Ansprechpartnerstruktur für alle Beteiligten
  • Hohe Motivation des Maklers durch die Exklusivität
  • Optimale Vermarktungsstrategie und gezieltes Marketing
  • Vermeidung von Mehrfachvermarktung und widersprüchlichen Angeboten

Insbesondere Eigentümer sparen wertvolle Zeit, da sie weder selbst aktiv werden noch auf eigene Initiative Anfragen bearbeiten müssen.

Infobox:
Ein qualifizierter Alleinauftrag bietet größtmöglichen Schutz vor unseriösen Doppelvermittlungen, da stets nachvollziehbar ist, welcher Makler mit der Vermarktung betraut ist. Vor Vertragsabschluss empfiehlt sich eine genaue Prüfung der Laufzeit und Kündigungsregelungen des Auftrags.

Rechtliche Grundlagen und Vertragsgestaltung

Der qualifizierte Alleinauftrag ist rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht explizit definiert, wird jedoch allgemein als besondere Vertragsform anerkannt. Die individuellen Vereinbarungen zwischen Makler und Eigentümer werden schriftlich im Maklervertrag festgehalten. Typischerweise begrenzt man die Vertragslaufzeit auf drei bis sechs Monate. Zudem sollten alle Rechte und Pflichten beider Parteien transparent geregelt sein, um Missverständnisse zu vermeiden.