Ein Sachkundennachweis bestätigt, dass eine Person das nötige Fachwissen für eine klar umrissene Tätigkeit besitzt. In manchen Berufen ist ein solcher Nachweis gesetzlich vorgeschrieben. In anderen Bereichen genügt eine behördliche Erlaubnis oder es gilt eine Weiterbildungspflicht.
Bedeutung im Immobilienbereich
Für Immobilienmakler gilt: Es gibt keine verpflichtende Sachkundeprüfung zum Start. Notwendig ist eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Voraussetzungen sind vor allem persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Zusätzlich besteht eine gesetzliche Weiterbildungspflicht nach der Makler und Bauträgerverordnung, diese verlangt in der Regel 20 Zeitstunden pro drei Kalenderjahre. Wer gleichzeitig Makler und Wohnimmobilienverwalter ist, muss beide Pflichten erfüllen.
Für Wohnimmobilienverwalter gilt: Auch hier ist die § 34c Erlaubnis erforderlich. Zusätzlich existiert die Bezeichnung zertifizierter Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz, dafür ist eine bestandene IHK Prüfung nötig. In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften wird dieses Zertifikat als Maßstab ordnungsmäßiger Verwaltung herangezogen.
Wo Sachkundennachweise wirklich Pflicht sind
Sachkundennachweise sind insbesondere in Tätigkeiten mit besonderen Risiken vorgeschrieben, Beispiele sind die Schädlingsbekämpfung oder der Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen. Die Details ergeben sich aus den jeweiligen Fachgesetzen und Verordnungen, diese Regeln sind getrennt von der Gewerbeordnung zu sehen.
Wie Sachkunde nachgewiesen wird
Je nach Rechtsgrundlage kommen verschiedene Wege in Betracht: Anerkannte Berufsausbildungen oder Studienabschlüsse, Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer oder Zertifizierte Lehrgänge mit Abschlussprüfung. In bestimmten Fällen auch geregelte Berufserfahrung, sofern das Gesetz dies vorsieht.
Wer eine Tätigkeit als Makler oder Wohnimmobilienverwalter plant, sollte frühzeitig die § 34c Erlaubnis beantragen und die Weiterbildung organisieren. Wer als Verwalter für Wohnungseigentümergemeinschaften tätig wird, sollte die IHK Prüfung zum zertifizierten Verwalter rechtzeitig einplanen. Zuständig für die Erlaubnis ist die jeweils benannte Behörde vor Ort.
Praxisnutzen für Kunden
Ein klarer Nachweis von Qualifikation schafft Vertrauen. Kunden erkennen, dass Dienstleister die rechtlichen Anforderungen erfüllen und fachlich auf der Höhe sind. Das ist besonders beim Kauf, Verkauf und bei der Verwaltung von Immobilien wichtig, da Fehlentscheidungen hier erhebliche finanzielle Folgen haben können.