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Teileigentum

Teileigentum bezeichnet das Sondereigentum an Räumen eines Gebäudes, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Typische Beispiele sind Ladenflächen, Büroeinheiten, Praxen, Lagerräume oder Werkstätten innerhalb eines Gebäudes, das in Eigentumsanteile aufgeteilt wurde. Im Gegensatz dazu steht das Wohnungseigentum, das sich auf zu Wohnzwecken genutzte Räume bezieht. Beide Formen sind jedoch rechtlich und wirtschaftlich eng miteinander verbunden.

Bestandteile des Teileigentums

  • Sondereigentum: Der jeweilige Besitzer hat das alleinige Recht, über die Nutzung seiner Einheit frei zu entscheiden, etwa durch Vermietung oder Veräußerung.
  • Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum: Parallel zum Sondereigentum am nicht wohnlich genutzten Raum besitzt der Teileigentümer einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, wie etwa am Treppenhaus, Dach, Fundament oder Außenanlagen.

Diese Kombination ist typisch für das Konzept des Teileigentums und macht es für verschiedenste Nutzungsmöglichkeiten und Investoren attraktiv.

Rechte und Pflichten beim Teileigentum

Der Teileigentümer hat ähnliche Rechte und Pflichten wie ein Wohnungseigentümer. Zu den Rechten zählen:

  • Nutzung der eigenen Einheit im vorgegebenen Rahmen (kein Wohnzweck)
  • Mitbestimmung bei Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum
  • Beteiligung an Eigentümerversammlungen

Pflichten ergeben sich insbesondere aus der Gemeinschaftsordnung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft. Der Teileigentümer ist verpflichtet, sich an Kosten für Instandhaltung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu beteiligen.

Zulässige Nutzungen und Besonderheiten

Die Nutzungsmöglichkeiten von Teileigentum sind im Aufteilungsplan der Immobilie sowie in der Teilungserklärung klar definiert. Häufig umfasst dies:

  • Gewerberäume wie Büros, Läden oder Praxen
  • Lagerflächen und Werkstätten
  • Parkplätze oder Garagen, sofern sie nicht zu Wohnzwecken dienen
Praxistipp:
Beim Kauf von Teileigentum sollten Interessenten die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung sorgfältig prüfen. Hier ist festgelegt, welche Nutzungen erlaubt sind und wie die Kostenverteilung für das Gemeinschaftseigentum geregelt ist. Ebenso sollte geprüft werden, ob geplante Nutzungen (etwa als Praxis oder Ladenlokal) mit dem geltenden Baurecht und den Vorgaben der Gemeinschaft vereinbar sind.

Vorteile und Nutzen des Teileigentums

  • Eigenständige Nutzung, Vermietung oder Veräußerung der gewerblichen Einheit
  • Attraktiv für Investoren, die gezielt in nicht-wohnlich genutzte Räume investieren möchten
  • Zugang zu zentralen Lagen, wie sie häufig bei gemischtgenutzten Immobilien zu finden sind

Auch für Gewerbetreibende oder Freiberufler kann Teileigentum eine interessante Alternative zur vollständigen Immobilie darstellen, da nur ein einzelner Nutzungsbereich erworben und finanziert werden muss.